Ärzte fordern: » Praxisgebühr reduzieren «

16. Mai 2009

Ärzte fordern: »Praxisgebühr reduzieren«

Von Ernst-Wilhelm Pape

Bielefeld (WB). Die Praxisgebühr soll reduziert werden, da sie ihre Ziele verfehlt habe. Diese Meinung vertritt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Ulrich Thamer (64).

Die Gebühr von zehn Euro, die Patienten bei Arztbesuchen pro Quartal (drei Monate) derzeit zahlen müssten, habe keine Steuerungsfunktion gezeigt, um Menschen von medizinisch nicht unbedingt notwendigen Arztbesuchen abzuhalten, sagte Thamer dieser Zeitung. Zudem trage die Praxisgebühr, die den Krankenkassen zugute kommt, kaum zur Finanzierung des Gesundheitssystem bei. Die geplanten zusätzlichen Einnahmen von jährlich 2,6 Milliarden Euro seien verfehlt worden, sagte Thamer. Außerdem habe sich das Einziehen der Gebühr zu einem Verwaltungsmoloch für die Ärzte entwickelt. Auch das aufwändige Mahnverfahren, das gegen säumige Zahler von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeleitet werden müsse, stehe in keinem Verhältnis zum Erfolg.

Thamer gehört zu einer Arbeitsgruppe des Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel. Diese Arbeitsgruppe habe Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems vorgelegt und unter anderem die Ablösung der bisherigen Praxisgebühr durch eine Gebühr von zehn Euro erst ab dem vierten Praxisbesuch vorgeschlagen, sagte Thamer. Die zehn Euro sollen bei der Krankenkasse verbleiben. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen auch beim Deutschen Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai in Mainz stattfindet, diskutiert werden.

Eine Verschärfung der Gebühr, die bei jedem Arztbesuch fünf bis zehn Euro betragen soll, hält Thamer für falsch. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Leonard Hansen, hatte dies gefordert, um die Hemmschwelle, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, zu erhöhen. Diese sei eine unsinnige Einzelmeinung, sagte Thamer.

Neu eingeführt werden soll eine Gebühr von zehn Euro je Hausbesuch eines Arztes. Diese zehn Euro verblieben beim Arzt, da Hausbesuche derzeit schlecht honoriert werden. Neue Hürden will Thamer hingegen beim Besuch eines Psychotherapeuten aufbauen. Bisher wird auch hier eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Da die Honorarmittel begrenzt seien und nur ein Teil der Kosten von den Krankenkassen übernommen würden, sollte bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung eine Zuzahlung von zehn Prozent je Sitzung eingeführt werden. Dies seien etwa acht Euro. Thamer: »Diese Eigenbeteiligung wird auch als therapeutisches Mittel angesehen.« Gebe es keine Zuzahlung, ginge die Honorierung der Psychotherapeuten zu Lasten der Fachärzte.

Auch beim Besuch des ärztlichen Notdienstes könne die bisherige Praxisgebühr entfallen, sagte Thamer. In Zukunft werde es ohnehin größere Notfallbezirke in Westfalen-Lippe geben. Allein die neuen weiteren Wege zum Notdienst würden viele Menschen abhalten, unnötigerweise den Notdienst in Anspruch zu nehmen.

Bei der Zuzahlung bei Arzneimitteln schlägt die Arbeitsgruppe vor, eine pauschale Rezeptgebühr von zehn Euro einzuführen und Kinder bis 14 Jahre von dieser Gebühr zu befreien. Bei der Auswahl eines besonders günstigen Arzneimittels bleibe es bei der Befreiung von der Gebühr.

admin Praxisgebühr

Krankenkasse lehnt Rollstuhl für schwerkranke Frau ab

15. Mai 2009

Krankenkasse lehnt Rollstuhl für schwerkranke Frau ab

Gudrun Gil versteht die Welt nicht mehr. Die Frau, die in Hofdorf lebt und seit vier Jahren schwerstbehindert ist, wollte von ihrer Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl genehmigt und damit auch bezahlt bekommen, war aber mit dem Antrag dafür gescheitert.

Gudrun Gil, die mit 17 Jahren aus der damaligen DDR in den Westen gekommen ist, erlernte zunächst den Beruf einer Kristallglasschleiferin. Nach ihrer Heirat mit Otto Gil 1994 arbeitete sie bei Siemens in Regensburg. Ab diesem Zeitpunkt setzten bei der junge Frau erste Schmerzen an den Armen ein. „Es tat immer weher, wenn ich damit wohin kam“, erzählt die Frau. Neun Operationen folgten, helfen konnte ihr aber keine.

Seit drei Jahren ist Gudrun Gil, die sich mit ihrem Mann vor 13 Jahren ein kleines Häuschen in Hofdorf gekauft hat, an den Rollstuhl gefesselt. Einen motorlosen benutzt sie im Haus, wo sie ihn mit dem linken Bein Stück für Stück unter großen Schmerzen bewegt. Dann hat sie noch einen zweiten, der elektrisch betrieben ist und an die 4000 Euro gekostet hat. „Beide haben wir uns selbst gekauft“, erzählt die kranke Frau. „Mit dem Elektrorollstuhl fahre ich nach Wörth“, erzählt die 47-Jährige, die in die Pflegestufe eins eingruppiert ist.

Um – wie vom Hausarzt vorgeschlagen – für das Haus auch ein elektrisches Gefährt zu bekommen, stellte sie den Antrag bei der „Knappschaft Bahn See“. Dem Antrag legte die Hofdorferin drei Fotos bei, die auf einem Rollstuhl im Haus und auf einem elektrischen Roller neben einem amerikanischen Auto eine Zigarette haltend auf dem Parkplatz des Regensburger Donaueinkaufszentrum zeigen. Und genau das wurde ihr zum Verhängnis, den im Ablehnungsbescheid ihrer Krankenkasse heißt es unter anderem, „durch die Fotodokumentation werden Zweifel geweckt, inwieweit dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen der Arme vorliegen“. Es werde angegeben, Frau Gil könne nicht mehr fest greifen, gleichzeitig fahre sei ein Elektromobil im Außenbereich. Außerdem zeige sie das Foto mit einer Zigarette in der linken Hand, was die Frage aufwerfe, wie das Rauchen mit den wesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen an den Ellbogengelenken zu vereinbaren sei. „Nach Prüfung des Falls besteht aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit zur Versorgung mit einem Elektrorollstuhl“, kommt der Sozialmedizinische Dienst aus München zu seinem Ergebnis.

admin Was sagen Sie dazu ?

Verkaufte Krankenkasse Kundendaten?

15. Mai 2009

Verkaufte Krankenkasse Kundendaten?

Die Krankenkasse IKK Weser-Ems soll in mindestens zwei Fällen vertrauliche Kundendaten an eine Privatversicherung verkauft haben. Das berichtet die “Bild”-Zeitung. Die private Krankenversicherung (PKV) soll dann bei den Kunden angerufen haben und den Eindruck vermittelt haben, sie verkaufe Zusatzversicherungen im Auftrag der IKK. Weitergegeben worden seien nicht nur Adressdaten, sondern auch Details über Erkrankungen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erstattete Anzeige und nun ermitteln die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich. Schaar sagte “Bild”, er fürchte, dass auch andere Krankenkassen Kundendaten an Privatversicherer weitergegeben haben.

Gegenüber der “Berliner Morgenpost” bestätigte ein Sprecher der Handelskrankenkasse (HKK),mit der die IKK Weser-Ems fusioniert ist, es gebe Ermittlungen. Diese liefen jedoch schon seit Anfang 2008. Der HKK-Sprecher verwies auf einen Vertrag, den es zwischen der privaten Krankenversicherung Signal Iduna und verschiedenen Innungskrankenkassen gebe.

In dem Vertrag sei eine Kooperation beschlossen worden, die es der IKK Weser-Ems ermöglichen sollte, ihren Kunden günstige private Krankenzusatzversicherungen anzubieten. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, sagte der “Berliner Morgenpost” jedoch, ein solcher Datenaustausch sei ohne die Zustimmung des Kunden grundsätzlich nicht erlaubt.

admin Was eigentlich nicht sein sollte

Jeder dritte Deutsche fühlt sich im Dauerstress

15. Mai 2009

Jeder dritte Deutsche fühlt sich im Dauerstress. Sagt eine Umfrage der Techniker Krankenkasse. Ist wahrscheinlich Quatsch. Gerade im Moment. Sind wahrscheinlich viel mehr. Sitzen derzeit in Wolfsburg, München, Berlin und Stuttgart. Die haben den positiven Stress. Die in Frankfurt, Bochum, Mönchengladbach, Bielefeld, Cottbus, Karlsruhe haben den negativen Stress. Menschen unter Dauerstress leiden doppelt so häufig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mal von den Aufsteigern aus der zweiten und dritten Liga ganz zu schweigen. Ähnliches gilt für Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Doppelt so häufig. Es gibt kein Ost-West-Gefälle. Auch kein Jung-Alt-Schema. Auch keine Schere zwischen Arm und Reich. Die Belastung geht durch alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. Nicht nur beim Bundesligafinale, das nicht umsonst auch Herzschlag- oder Herzinfarktfinale heißt. „Kaum jemand kann noch richtig abschalten“, sagt Norbert Klusen, der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse. Wir sind ein Volk auf Stand-by, Herzschlagfinale, Finanzkrise, DSDS, Stand-by.

Hausfrauen fühlen sich stärker unter Druck auch als Führungspersonal. Vielleicht sollten Hausfrauen ihren Job so machen wie unser Führungspersonal, unsere Manager. Aber wer kocht dann, wäscht die Wäsche, saugt Staub?

Beruf, Ausbildung, Schule sind Stressauslöser. Geldsorgen, Berufsverkehr, Konflikte in der Familie auch. Des Weiteren die Angst vor dem verpatzten Aufstieg in die zweite Liga. Termindruck. Hetze. Kolumnen. Kolumnen ganz besonders. Ein zu hohes Arbeitspensum und besonders die geringe Anerkennung dieses hohen Arbeitspensums sind ebenfalls Stressauslöser. Die geringe Anerkennung führt zu Verspannungen und Rückenschmerzen. Haaallooo! Hört das hier jemand? Verspannungen und Rückenschmerzen! Gehaltserhöhungen sind Zeichen der Anerkennung und helfen ungemein gegen Verspannungen und Rückenschmerzen.

Jeder dritte Deutsche. Was machen eigentlich jeder erste und jeder zweite Deutsche? Tun die nix? Interessieren sich nicht für Fußball? Wahrscheinlich waren sie gerade im Stress, als die Umfrager klingelten und konnten nicht antworten. Das heißt, nicht nur jeder dritte Deutsche fühlt sich im Dauerstress, sondern auch die ersten und die zweiten, also alle. Und wir wissen immer noch nicht, wer Meister wird. Was für ein Stress. Und der Rücken, der tut jetzt schon arg weh. Helmut Schümann

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.05.2009)

admin Gesundheitsvorsorge

4 Mrd Euro Polster bei Krankenkassen

2. April 2009

4 Mrd Euro Polster bei Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung hat das vergangene Jahr mit einem bereinigten Überschuss von 730 Millionen abgeschlossen. Einnahmen von 161,7 Milliarden Euro hätten Ausgaben von 160,8 Milliarden Euro gegenübergestanden, teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit.

Mit dem Überschuss hätten die Kassen im fünften Jahr in Folge ein positives Ergebnis erzielen können, so das Ministerium unter Berufung auf die vorläufigen GKV-Zahlen für 2008 (wir berichteten). Das Finanzpolster der Kassen sei zum Ende des Jahres damit auf über vier Milliarden Euro gestiegen. Grund für die Entwicklung war die positive Beschäftigungsentwicklung (+430 000) sowie deutlich höhere Beiträge der GKV-Mitglieder (+3,1 Prozent).

Auf der Leistungsseite gaben die Kassen für die ärztliche Behandlung im Vergleich zu 2007 absolut fünf Prozent, für die Krankenhausbehandlung 3,5 Prozent und für die Arzneimittelversorgung 5,3 Prozent mehr Geld aus.

Quelle: Ärztezeitung

admin Gesetzliche Krankenversicherung

Selbstständige verlangen ihr Geld zurück

2. April 2009

Selbstständige verlangen ihr Geld zurück

Bei der deutschen Krankenversicherung sorgte die zuständige Bundesregierung für reichlich Chaos – jetzt fordern die Selbstständigen hierzulande Entschädigung. Die entsprechenden Krankenkassen sollen demzufolge verpflichtet werden, Geld an die Selbstständigen zurückzuerstatten, fordert der zuständige Präsident.

Der zuständige Bundesverband der Freien Berufe hat die zuständige Bundesregierung nun aufgefordert, die ungefähr eine Million Selbstständigen in Deutschland nicht auf den entsprechenden Kosten Sitzen zu lassen, die ihnen durch das entsprechende Gesetzgebungschaos bei der Neuregelung der deutschen Krankengeldversicherung entstanden sind.

“Wir fordern, dass die Kassen gesetzlich verpflichtet werden, das Geld zurückzuerstatten, dass Selbstständige derzeit für Krankengeldzusatzversicherungen bei den gesetzlichen Kassen ausgeben müssen,” teilte der zuständige BfB-Präsident Ulrich Oesingmann der Zeitung “Handelsblatt” mit. Zudem müsse Selbstständigen in Deutschland, die eine private Krankengeldversicherung (PKV) bereits ab geschlossen haben, das entsprechende Recht gegeben werden, diese ohne jegliche Probleme wieder zu kündigen.

Auslöser der aktuellen Forderung ist der sogenannte Zickzack-Kurs der deutschen Bundesregierung beim Krankengeld hierzulande. Mit der deutschen Gesundheitsreform hatte sie den gesetzlichen Krankengeldanspruch für Selbstständige Personen in Deutschland ohne Ersatz gestrichen. Sie sollten sich stattdessen ab Januar diesen Jahres privat oder über einen entsprechenden Wahltarif bei einer gesetzlichen Kasse gegen entsprechende Einkommensausfälle wegen Krankheit absichern.

admin Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Behandlung von Allergikern eingeschränkt?

2. April 2009

Behandlung von Allergikern eingeschränkt?
Etliche rheinland-pfälzische Fachärzte wollen in den letzten beiden Märzwochen die Behandlung von Allergikern einschränken. Dies haben sie letzte Woche in einer Pressekonferenz verkündet. Ziel ist es gegen das aktuelle Vergütungssystem zu protestieren.

Die Facharztgruppen der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte sowie der Lungen- und Hautärzte, die Allergien behandeln, begründen dies mit der Einführung eines neuen ärztlichen Vergütungssystems zum 01.01.2009. Aus wirtschaftlichen Gründen könnten sie keine Therapie zur Behandlung der Allergie mehr einleiten, da die ärztliche Vergütung alleine schon für die Diagnostik aufgebraucht würde.

Dieses Vorgehen ist für Patientinnen und Patienten nicht nachvollziehbar, zumal gerade die Hochsaison für Allergiker bevorsteht, kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Schließlich haben die Ärzte bundesweit seit 01.01.2009 einen Honorarzuschlag von rund drei Milliarden Euro erhalten. Allerdings wird das für die ärztliche Vergütung zur Verfü-gung stehende Geld nicht gleichmäßig auf die verschiedenen Facharzt-gruppen verteilt. Aus Patientensicht kann aber nicht hingenommen werden, dass Honorarstreitigkeiten zwischen den Ärzte- und den Kassenvertretern in dieser Weise auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ruft daher betroffene Patientinnen und Patienten auf, sich aktiv bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Isaac-Fulda-Allee 14, in 55124 Mainz, Tel 06131/326-0 sowie bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu beschweren.

Betroffene sollten die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. über ihre Erfahrungen und die Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Krankenkassen informieren. Dies kann telefonisch erfolgen dienstags von 10 bis 13 Uhr unter 01805 60756040 (14 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) oder per Brief an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Referat Gesundheit und Pflege, Ludwigs-straße 6, 55116 Mainz oder per E-Mail an gesundheit@vz-rlp.de.
VZ-RLP

Quelle: Verbraucherzentrale

admin Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Künstliche Befruchtung: Anteilige Kosten für Krankenkassen

2. April 2009

Eine gesetzliche Krankenkasse muss für die Kosten der Behandlung eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners nicht aufkommen. Nur die Kosten für Behandlungen am Körper oder für den Versicherten selbst müssen getragen werden.

Künstliche Befruchtung: Anteilige Kosten für KrankenkassenDer Kläger war bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich krankenversichert. Seine Ehefrau dagegen hatte einen Privaten Krankenversicherungsschutz. Weil der Ehemann nur bedingt zeugungsfähig war, ließ das Ehepaar eine künstliche Befruchtung durchführen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für den Ehemann. Das waren Aufwendungen für Behandlungen am Körper des Versicherten und auch für Maßnahmen außerhalb des Körpers. Die Kosten für die Ehefrau, die nicht gesetzlich versichert war, übernahm die Krankenkasse jedoch nicht. Nun verlangte der Ehemann zusätzlich von seiner gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten, die für die Behandlung seiner Ehefrau angefallen waren. Schließlich sei er die alleinige Ursache für die Kinderlosigkeit des Paares. Nur durch die Therapie seiner Ehefrau sei seine eigene Behandlung erst ermöglicht worden.
Erste Instanz: Keine Kostenübernahme für Ehefrau

Die Krankenkasse wollte jedoch die Ausgaben für die Ehefrau des Klägers nicht zahlen. Die Behandlung der nicht gesetzlich versicherten Ehefrau falle nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse. Der Mann klagte vor dem Sozialgericht Gießen, hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger hat demnach keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die für einen Nichtversicherten entstanden sind (Aktenzeichen S 9 KR 458/04). Der Kläger ging in die Berufung.
Sozialgesetzbuch verneint Anspruch

Auch das Hessische Landessozialgericht wollte der Argumentation des Klägers nicht folgen. Das Fünfte Sozialgesetzbuch sagt, dass die Krankenkasse zur Kostenerstattung verpflichtet ist, wenn eine Behandlung notwendig gewesen ist und einem Versicherten durch die Ablehnung der Krankenkasse Kosten entstanden sind. Dabei muss aber die Behandlung zu den Dienstleistungen oder Sachleistungen gehören, zu denen eine Krankenkasse im Normalfall verpflichtet ist. Doch für die Aufwendungen der Behandlung am Körper der Ehefrau des Klägers, die nicht gesetzlich krankenversichert war, ist eine gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig. Der Wortlaut des § 27 a Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuches regelt die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung: “Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.”
Keine Hintertür durch Nebenleistungen

Die Betonung liegt auf der Formulierung “bei ihrem Versicherten”. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass in einer solchen Konstellation, wie sie das Gericht beurteilen sollte, die Kosten für den Ehegatten auf gar keinen Fall in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Auch die Übernahme solcher Kosten als “Nebenleistungen” zu den Aufwendungen für den versicherten Ehegatten soll so von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb wies das Gericht die Klage zurück. (Aktenzeichen L 1 KR 143/07)

admin Gerichtsurteile 2007, Gesetzliche Krankenversicherung

Erstattung für Selbstständige

13. März 2009

Krankenkasse: Erstattung für Selbstständige

Der “Bundesverband der freien Berufe” (BfB) fordert die Krankenkassen auf, zuviel gezahlte Beiträge von Selbstständigen zu erstatten. Wie das “Handelsblatt” berichtet, geht es um die Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler.

Nach derzeitigem Stand ist das Krankengeld bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr im Leistungsumfang enthalten. Freiberufler und Selbstständige sind demnach seitz Jahresbeginn gezwungen, entsprechende (teurere) Wahltarife abzuschließen oder eine Krankenzusatzversicherung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese Wahl- und Zusatztarife gerade für ältere Versicherte unzumutbar teuer sind, vollzog die Bundesregierung eine Kehrtwende.

Krankengeld ab der siebten Woche soll nun auch für freiwillig Versicherte wieder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wenn die Versicherten statt des ermäßigten Beitrags von 14,9 Prozent den regulären Prozentsatz von 15,5 Prozent bezahlen.

Diese Neuregelung am Gesundheitsfonds soll ab August gelten und wäre für freiwillig Versicherte deutlich günstiger, erklärt BfB-Präsident Ulrich Oesingmann im “Handelsblatt” und fordert eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge.

admin Private Krankenversicherung

* Übersichtsliste der Zuzahlungen in der Krankenversicherung

13. März 2009

* Übersichtsliste der Zuzahlungen in der Krankenversicherung

Befreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist.

Bonusregelung

Wer aktiv Vorsorge betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein.

Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen.

Versorgungsbezüge

Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auf ihre Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

Dies gilt auch für versicherungspflichtige Beschäftigte, die über solche Einnahmen verfügen.
Zuzahlungsbefreiungen

Seit dem 1. Januar 2004 gelten die alten Befreiungen nicht mehr. Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt nach Antrag die jeweilige Kasse für das Kalenderjahr eine Befreiung aus.

admin Krankenversicherung