Ärzte fordern: » Praxisgebühr reduzieren «
Ärzte fordern: »Praxisgebühr reduzieren«
Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Die Praxisgebühr soll reduziert werden, da sie ihre Ziele verfehlt habe. Diese Meinung vertritt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Ulrich Thamer (64).
Die Gebühr von zehn Euro, die Patienten bei Arztbesuchen pro Quartal (drei Monate) derzeit zahlen müssten, habe keine Steuerungsfunktion gezeigt, um Menschen von medizinisch nicht unbedingt notwendigen Arztbesuchen abzuhalten, sagte Thamer dieser Zeitung. Zudem trage die Praxisgebühr, die den Krankenkassen zugute kommt, kaum zur Finanzierung des Gesundheitssystem bei. Die geplanten zusätzlichen Einnahmen von jährlich 2,6 Milliarden Euro seien verfehlt worden, sagte Thamer. Außerdem habe sich das Einziehen der Gebühr zu einem Verwaltungsmoloch für die Ärzte entwickelt. Auch das aufwändige Mahnverfahren, das gegen säumige Zahler von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeleitet werden müsse, stehe in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Thamer gehört zu einer Arbeitsgruppe des Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel. Diese Arbeitsgruppe habe Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems vorgelegt und unter anderem die Ablösung der bisherigen Praxisgebühr durch eine Gebühr von zehn Euro erst ab dem vierten Praxisbesuch vorgeschlagen, sagte Thamer. Die zehn Euro sollen bei der Krankenkasse verbleiben. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen auch beim Deutschen Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai in Mainz stattfindet, diskutiert werden.
Eine Verschärfung der Gebühr, die bei jedem Arztbesuch fünf bis zehn Euro betragen soll, hält Thamer für falsch. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Leonard Hansen, hatte dies gefordert, um die Hemmschwelle, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, zu erhöhen. Diese sei eine unsinnige Einzelmeinung, sagte Thamer.
Neu eingeführt werden soll eine Gebühr von zehn Euro je Hausbesuch eines Arztes. Diese zehn Euro verblieben beim Arzt, da Hausbesuche derzeit schlecht honoriert werden. Neue Hürden will Thamer hingegen beim Besuch eines Psychotherapeuten aufbauen. Bisher wird auch hier eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Da die Honorarmittel begrenzt seien und nur ein Teil der Kosten von den Krankenkassen übernommen würden, sollte bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung eine Zuzahlung von zehn Prozent je Sitzung eingeführt werden. Dies seien etwa acht Euro. Thamer: »Diese Eigenbeteiligung wird auch als therapeutisches Mittel angesehen.« Gebe es keine Zuzahlung, ginge die Honorierung der Psychotherapeuten zu Lasten der Fachärzte.
Auch beim Besuch des ärztlichen Notdienstes könne die bisherige Praxisgebühr entfallen, sagte Thamer. In Zukunft werde es ohnehin größere Notfallbezirke in Westfalen-Lippe geben. Allein die neuen weiteren Wege zum Notdienst würden viele Menschen abhalten, unnötigerweise den Notdienst in Anspruch zu nehmen.
Bei der Zuzahlung bei Arzneimitteln schlägt die Arbeitsgruppe vor, eine pauschale Rezeptgebühr von zehn Euro einzuführen und Kinder bis 14 Jahre von dieser Gebühr zu befreien. Bei der Auswahl eines besonders günstigen Arzneimittels bleibe es bei der Befreiung von der Gebühr.